Unsere FAQs
Die wichtigsten Fragen rund um die Wohnmobil-Vermietung.
Wann und wo erfolgt die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges?
Die Fahrzeuge werden laut Mietvertrag übergeben!
Erlaubte Übergabe- und Rückgabetage: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag.
Sonn- und Feiertags nicht möglich.
Die Fahrzeugübergabe (Abholung) findet Montag - Freitag zwischen 15 und 17Uhr und Samstag zwischen 11 und 13uhr statt. Die Fahrzeugrückgabe (Rückgabe) zwischen 9 und 11 Uhr. Die genauen Uhrzeiten werden eine Woche vor Abholung besprochen.
Wir vereinbaren nach Ihren Wünschen und Verfügbarkeit des Fahrzeuges die Übergabe und Rückgabe ggf. Montag – Freitag auch mit einer frühen Übergabe (9-11Uhr) und / oder späten Rückgabe (15-17Uhr), dies wird mit einem halben Vermiettag berechnet. Samstag nur auf Anfrage möglich.
Die Übergabe und Rückgabe finden jeweils Am Lamperfeld 62, 46236 Bottrop statt.
Wie werden Übergabe- und Rückgabetag für die Mietdauer berechnet?
Übergabe- und Rückgabetag werden jeweils als ein halber Tag, zusammen als ein Tag / Nacht berechnet. Des weiteren werden bei uns nicht die jeweiligen Tage sondern die einzelnen Nächte berechnet.
Legen Sie nach Möglichkeit die Übernahme des Fahrzeuges und den Start Ihrer ersten Urlaubsetappe nicht auf den gleichen Tag. Da wir Sie genau in die Handhabung des Reisemobiles einweisen, dies braucht seine Zeit und auch den Zeitaufwand des ordnungsgemäßen Packen sollte nicht unterschätzen werden.
Wo kann ich meinen privaten PKW für die Mietdauer parken?
Sie können Ihren PKW auf einem öffentlichem Parkplatz während Ihres Urlaubs auf eigenes Risiko kostenfrei abstellen.
Welche Führerscheinklasse wird benötigt?
Für alle unsere Reisemobile ist der „alte“ Führerschein Klasse 3 oder der neue Führerschein Klasse B / B197 ausreichend, da alle Fahrzeug maximal ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 KG haben.
Gibt es ein Mindestalter bei der Anmietung?
Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Personalausweises/Reisepasses, mindestens 21 Jahre und seit einem Jahr im Besitz des entsprechenden Führerscheins sein.
Welche Grundausstattung ist im Mietpreis enthalten?
Alle unsere Fahrzeuge sind Urlaubsbereit ausgestattet. Alles zum Betrieb eines Reisemobils ist an Board!
Haben die Fahrzeuge eine Markise und Fahrradträger?
Selbstverständlich sind alle unsere Fahrzeuge mit Markise und Fahrradträger ausgestattet. Bei den Bravia Campern kann ein Fahrradträger optional, kostenlos, dazu gebucht werden.
Sind TV, SAT, Campingmöbel, Geschirr im Mietpreis enthalten?
Selbstverständlich sind alle unsere Fahrzeuge auch mit Campingmöbel und Geschirr ausgestattet. Teileweise auch mit TV und SAT.
Ist das Reisemobil bei Übernahme voll getankt?
Unsere Fahrzeuge werden voll getankt übergeben und sind ebenfalls mit vollem Dieseltank und AdBluetank zurück zu geben.
Wie verhält es sich mit der Reinigung des Reisemobils am Urlaubsende?
Nach Ihrem Urlaub sind Sie als Mieter dafür verantwortlich, das Innere des Fahrzeugs zu säubern sowie den Abwassertank und die Toilette zu entleeren. Bei unterlassener Abwassertank- und Toilettenreinigung und/oder -entleerung werden dem Mieter zusätzlich Reinigungskosten berechnet. Es ist optional möglich eine Innenreinigung des Camper dazu zubuchen.
Darf ich mit dem Reisemobil auch ins Ausland fahren?
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich. Länder, für die kein Versicherungsschutz besteht, sind in der grünen Versicherungskarte angekreuzt. Für diese Länder gelten besondere Vereinbarungen und ein spezieller Versicherungsschutz.
Fahrten außerhalb Europas und in Kriegs- sowie Krisengebiete sind grundsätzlich verboten.
Ist die Mitnahme von Haustieren erlaubt?
In unseren Fahrzeugen ist das Mitnehmen von Hunden erlaubt.
Darf ich im Wohnmobil rauchen?
Nein! Bei unseren Reisemobilen handelt es sich ausnahmslos um Nichtraucherfahrzeuge! Bei Zuwiderhandlung werden Ihnen die kompletten Reinigungskosten für alle Polster, Matratzen, Vorhänge und sonstige mit Stoff bezogenen Teile berechnet.
Wie hoch ist die Kaution bzw. der Selbstbeteiligung im Schadensfall?
Entsprechend unserer Geschäftsbedingungen müssen Sie für Schäden am Mietfahrzeug in Höhe der Selbstbeteiligung haften Diese beträgt bei der Vollkaskoversicherung 1500,- € je Schadensfall, bei der Teilkaskoversicherung 1500- € je Schadensfall.
Vor Übernahme Ihres Wohnmobils verlangen wir deshalb eine Kaution in Höhe des Selbstbehaltes der Vollkaskoversicherung von 1500,- €.